Erziehungsministerium MEC kann Bundesuniversitäten herabstufen 

Die Bundesuniversitäten müssen zum ersten Mal Qualitätsziele erfüllen, um den Titel zu behalten oder zu universitären Zentren herabgestuft zu werden. Dadurch hätten sie weniger Autonomie bei der Einrichtung von Studiengängen. Der Titel „Universität“ bietet die Freiheit, die Einrichtung zu erweitern, aber es erfordert auch Investitionen in die Forschung. Die Veränderungen, die in der anstehenden Resolution des Erziehungsministeriums enthaltenen sind, sollen im Mai vom Nationalen Erziehungsrat genehmigt werden. Es besteht Konsens über die Aufnahme der Bundesuniversitäten in das System der Akkreditierung. Bundesuniversitäten müssen mindestens drei Master-Studiengänge und einen Doktoranden -Studiengang anbieten. 

Im privaten Bildungssektor geben viele Universitäten diese Studiengänge an, aber ohne Einhaltung geltender Vorschriften, wie die Bedingung, dass ein Drittel der Lehrkräfte Vollzeitkräfte sein müssen.  45% der Einrichtungen missachten diese Vorschrift. Das Erziehungsministerium beginnt jetzt die einzelnen Institutionen zu durchleuchten und eventuell Strafen zu verhängen. 

Für Neugründungen sind sogar 2 Doktoranden-Studiengänge und 4 Magister-Studiengänge vorgeschrieben. Für die bestehenden Bundesuniversitäten gilt eine Schonfrist. Für die Landesuniversitäten gelten die Vorschriften der einzelnen staatlichen Prüfungsausschüsse für Bildung. Die Hälfte von ihnen würde heute den Anforderungen einer Promotion und von drei Masters-Studiengängen nicht entsprechen. 

IfB/26/04/2010